Die Kurzzeitpflege

Inhalt (Stand 05.10.2017)

Was ist die Kurzzeitpflege?

Wie bereits im Wort zu erkennen ist die Kurzzeitpflege eine vorübergehende Pflege & Betreuung einer pflegebedürftigen Person. Die Kurzzeitpflege wird in einer vollstationären Einrichtung erbracht und ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers.

Wann kommt die Kurzzeitpflege in Frage?

Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege kann in unterschiedlichen Situationen notwendig werden.

Die Kurzzeitpflege wird beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig, wenn die Zeit zwischen der Krankenhausentlassung und der Suche nach einem Platz in einer geeigneten Betreuungseinrichtung oder der Überleitung in die Häuslichkeit überbrückt werden muss.

In den meisten Fällen wird ein Aufenthalt in der Kurzzeitpflege notwendig , wenn sich die Pflegebedürftigkeit kurzfristig erheblich verschlimmert und eine vorübergehende vollstationäre Pflege unabdingbar wird.

In einigen Fällen wird die Kurzzeitpflege jedoch auch als Akklimatisierung an das zukünftige Pflegeheim genutzt. Die Pflegebedürftigen haben dann die Möglichkeit einen ersten Eindruck von der zukünftigen Einrichtung zu erhalten.

Was sind die Voraussetzungen?

Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle Menschen mit den anerkannten Pflegegraden 2-5. Die Kurzzeitpflege wird dann notwendig, wenn die häusliche Pflege im erforderlichen Umfang nicht möglich ist und auch die teilstationäre Pflege nicht ausreicht.

Wieviel Geld steht mir zu?

Für die Kurzzeitpflege steht im Kalenderjahr ein Betrag in Höhe von 1612,00 Euro zur Verfügung. Die Kurzzeitpflege ist dabei auf eine Dauer von 56 Tagen im Jahr beschränkt.

Wichtig: Kurzzeitpflege wird nur dann von den Pflegekassen übernommen, wenn die Einrichtung auch tatsächlich dafür zugelassen ist.

 

Tipp: Die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege können kombiniert werden und somit der zur Verfügung stehende Betrag auf 3224,00 Euro aufgestockt werden.