Die Pflegegrade

Info: Seit dem 01.01.2017 gibt es an Stelle der Pflegestufen 1-3, die Pflegegrade 1-5. Diese Änderung wurde durch das Pflegestärkungsgesetz II herbei geführt.

Pflegegrad 1

In Pflegegrad 1 werden kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse gewährt. Sie haben jedoch Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbeitrag in Höhe von  125,00 Euro im Monat. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Zuzahlungen für die Wohnraumanpassung, auf Zuzahlung von max. 40,00 Euro für Pflegehilfsmittel pro Monat und auf Zuschüsse zum Hausnotruf.

Pflegegrad 2

Bei den Pflegegraden 2-5 sind die weiteren Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, identisch, unterscheiden sich jedoch in der Höhe der Vergütung.
In Pflegegrad 2 stehen Ihnen 316,00 Euro (ausgezahltes) Pflegegeld ODER 689,00 Euro Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) zu. Dazu kommen 125,00 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Desweiteren stehen für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege je 1612,00 Euro zur Verfügung. Für die Wohnraumanpassung erhalten Sie bis zu 4000,00 Euro, für Pflegehilfsmittel 40,00 Euro pro Monat und je nach Pflegekasse Zuschüsse zum Hausnotruf.

Pflegegrad 3

In Pflegegrad 3 erhalten Sie monatlich 545,00 Euro Pflegegeld ausgezahlt ODER 1298,00 Euro für Pflegesachleistungen.

Dazu kommen 125,00 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Desweiteren stehen für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege je 1612,00 Euro zur Verfügung. Für die Wohnraumanpassung erhalten Sie bis zu 4000,00 Euro, für Pflegehilfsmittel 40,00 Euro pro Monat und je nach Pflegekasse Zuschüsse zum Hausnotruf.

Pflegegrad 4

In Pflegegrad 4 erhalten Sie 728,00 Euro Pflegegeld ausgezahlt ODER 1612,00 Euro für Pflegesachleistungen pro Monat.

Dazu kommen 125,00 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Desweiteren stehen für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege je 1612,00 Euro zur Verfügung. Für die Wohnraumanpassung erhalten Sie bis zu 4000,00 Euro, für Pflegehilfsmittel 40,00 Euro pro Monat und je nach Pflegekasse Zuschüsse zum Hausnotruf.

Pflegegrad 5

In Pflegegrad 5 erhalten Sie 901,00 Euro Pflegegeld ausgezahlt ODER 1995,00 Euro für Pflegesachleistungen pro Monat.

Dazu kommen 125,00 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Desweiteren stehen für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege je 1612,00 Euro zur Verfügung. Für die Wohnraumanpassung erhalten Sie bis zu 4000,00 Euro, für Pflegehilfsmittel 40,00 Euro pro Monat und je nach Pflegekasse Zuschüsse zum Hausnotruf.

Info: Es erfolgt keine Auszahlung der 125,00 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch die Pflegekasse. Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, können einen anerkannten ambulanten Pflegedienst für die Betreuung engagieren. Dieser ambulante Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab.

Für Privatversicherte gilt: Anstelle der Pflegesachleistung tritt die Kostenerstattung entsprechend der Höhe der sozialen Pflegeversicherung ein.